Bedingungen
AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für projektbezogene Beschaffung, Produktion, Fulfillment und Corporate Product Lösungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BLACKANWHITE
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen:
BLACKANWHITE
Inhaber: Elias Conrad
San-Vincenzo-Bogen 6
E-Mail: anfragen@blackanwhite.eu
Telefon: 015129067573
– nachfolgend „BLACKANWHITE“ genannt –
und den jeweiligen Kunden.
(2) BLACKANWHITE richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BLACKANWHITE stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
2. Leistungsgegenstand
(1) BLACKANWHITE bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Produktbeschaffung
- Entwicklung individueller Corporate Products
- Welcome Kits
- Mitarbeiterbekleidung
- Recruiting-Produkte
- Messe- und Eventprodukte
- Packaging- und Branding-Lösungen
- Koordination von Produktion und Fulfillment
- Vermittlung und Organisation logistischer Leistungen
- projektbezogene Beratungsleistungen
(2) BLACKANWHITE agiert – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als projektbezogener Beschaffungs-, Produktions- und Koordinationspartner.
(3) BLACKANWHITE produziert Waren nicht zwingend selbst, sondern arbeitet mit externen Produktions-, Fulfillment-, Logistik- und Versandpartnern zusammen.
(4) Angaben zu Produkten, Lieferzeiten, Produktionsmöglichkeiten, Materialien oder Veredelungen stellen keine garantierten Eigenschaften dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote von BLACKANWHITE sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
- schriftliche Angebotsbestätigung
- schriftliche Projektfreigabe
- Rechnungserstellung
- Produktionsfreigabe
- oder Beginn der Leistungserbringung
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
4. Projektablauf und Freigaben
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche projektbezogenen Informationen vollständig und korrekt bereitzustellen.
(2) Freigegebene:
- Designs
- Druckdaten
- Farbwerte
- Größen
- Verpackungslösungen
- Stückzahlen
- Produktionsdetails
- Lieferadressen
- Produktvarianten
gelten nach Freigabe durch den Kunden als verbindlich.
(3) Nach Produktionsfreigabe durch den Kunden sind Änderungen grundsätzlich ausgeschlossen oder können zusätzliche Kosten verursachen.
(4) BLACKANWHITE haftet nicht für Fehler, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Angaben des Kunden beruhen.
5. Preise, Vorauszahlungen und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig.
(3) BLACKANWHITE arbeitet projektbezogen und ist berechtigt, Leistungen ausschließlich gegen vollständige Vorauszahlung oder angemessene Teilvorauszahlungen zu erbringen.
(4) BLACKANWHITE ist insbesondere berechtigt:
- Produktionsstarts
- Bestellungen
- Beschaffungsvorgänge
- Designarbeiten
- Fulfillment-Leistungen
- Versandprozesse
von vorherigem Zahlungseingang abhängig zu machen.
(5) Ohne vollständigen Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Produktionsbeginn, Warenbeschaffung oder Versand.
(6) Teilzahlungen, Abschlagszahlungen oder Projektvorauszahlungen können insbesondere verlangt werden bei:
- Sonderanfertigungen
- internationalen Beschaffungen
- größeren Produktionsvolumen
- individualisierten Produkten
- langfristigen Projekten
(7) BLACKANWHITE ist berechtigt, projektbezogene Statusinformationen, Zahlungsstände oder Projektfortschritte digital bereitzustellen.
(8) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BLACKANWHITE berechtigt:
- Leistungen auszusetzen
- Produktionen zu stoppen
- Lieferungen zurückzuhalten
- weitere Projekte abzulehnen
(9) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6. Produktionsabweichungen, Proofs und Toleranzen
(1) Branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Dies gilt insbesondere für:
- Farbabweichungen
- Materialabweichungen
- Druckpositionen
- Stickpositionen
- Größenabweichungen
- Verpackungsdetails
- Oberflächenstrukturen
- technische Produktionsabweichungen
(2) Geringfügige Abweichungen gegenüber digitalen Vorschauen, Mockups, Renderings oder Mustern sind produktionsbedingt möglich.
(3) Produktabbildungen, Mockups, Renderings oder digitale Vorschauen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine garantierte Beschaffenheit dar.
(4) BLACKANWHITE übernimmt keine Gewähr dafür, dass Farben auf unterschiedlichen Displays, Drucksystemen oder Materialien identisch dargestellt werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche digitalen Vorschauen, Freigaben, Proofs und Druckdaten sorgfältig zu prüfen.
(6) Mit schriftlicher oder digitaler Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für:
- Schreibfehler
- Layoutfehler
- Druckdaten
- Positionierungen
- Farbwerte
- Größen
- Produktvarianten
- Verpackungsdetails
(7) Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und berechtigen nicht zu Beanstandungen.
7. Lieferzeiten, Teillieferungen und Selbstbelieferung
(1) Angegebene Lieferzeiten gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Lieferzeiten können insbesondere beeinflusst werden durch:
- Produktionskapazitäten
- Rohstoffverfügbarkeit
- Logistik
- Zoll
- externe Versanddienstleister
- höhere Gewalt
- behördliche Maßnahmen
- Streiks
- internationale Lieferkettenprobleme
(3) Verzögerungen berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
(4) BLACKANWHITE ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(5) BLACKANWHITE behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern BLACKANWHITE trotz ordnungsgemäßer eigener Bestellung nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch Lieferanten beliefert wird und BLACKANWHITE die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat.
(6) BLACKANWHITE übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit bestimmter:
- Materialien
- Farben
- Produktmodelle
- Lieferanten
- Produktionsverfahren
- Verpackungslösungen
8. Versand, Logistik und Gefahrübergang
(1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe der Ware an:
- Versanddienstleister
- Frachtführer
- Logistikpartner
- Fulfillment-Dienstleister
auf den Kunden über.
(3) BLACKANWHITE haftet nicht für:
- Transportschäden
- Lieferverzögerungen
- Verlust auf dem Versandweg
- Verzögerungen durch Versanddienstleister
- Zollprobleme
- internationale Versandprobleme
- Fehlzustellungen durch externe Dienstleister
(4) Etwaige Ansprüche sind direkt gegenüber dem jeweiligen Versand- oder Logistikdienstleister geltend zu machen.
(5) Sofern BLACKANWHITE bei Reklamationen unterstützt, erfolgt dies ausschließlich freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Lieferadressen vollständig und korrekt anzugeben.
(7) Zusätzliche Kosten oder Schäden aufgrund fehlerhafter oder verspätet übermittelter Informationen des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
9. Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Kommunikation per:
- digitalen Projekttools
- Projektplattformen
- Messenger-Diensten
- digitalen Freigabesystemen
einverstanden.
(2) Digitale Freigaben gelten als verbindlich.
(3) BLACKANWHITE übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Übertragungsfehler oder Sicherheitsprobleme außerhalb des eigenen Einflussbereichs.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BLACKANWHITE.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
11. Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen.
(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(4) Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(5) BLACKANWHITE ist zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(6) Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
- unsachgemäßer Nutzung
- normalem Verschleiß
- eigenmächtigen Änderungen
- fehlerhaften Kundenvorgaben
- produktionsüblichen Toleranzen
12. Haftung
(1) BLACKANWHITE haftet unbeschränkt nur:
- bei Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BLACKANWHITE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) BLACKANWHITE haftet insbesondere nicht für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- Produktionsausfälle
- Umsatzausfälle
- Reputationsschäden
- verspätete Kampagnen
- Marketingverluste
- Lieferverzögerungen Dritter
- Logistikprobleme
- Datenverluste
- Verzögerungen internationaler Lieferketten
(5) Die Haftung für externe Produktions-, Versand-, Fulfillment- oder Logistikpartner ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von BLACKANWHITE auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes begrenzt.
13. Geistiges Eigentum und Rechte Dritter
(1) Der Kunde versichert, dass sämtliche bereitgestellten:
- Logos
- Marken
- Designs
- Druckdaten
- Grafiken
- Inhalte
- Schriftarten
- Dateien
frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Kunde stellt BLACKANWHITE von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) BLACKANWHITE ist nicht verpflichtet, angelieferte Inhalte rechtlich zu prüfen.
14. Referenznennung
(1) BLACKANWHITE ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken zu verwenden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Produktbilder
- Projektbeschreibungen
- allgemeine Leistungsdarstellungen
- Social-Media-Veröffentlichungen
- Portfolio-Darstellungen
(3) Vertrauliche Informationen werden hierbei nicht veröffentlicht.
(4) Der Kunde kann einer Referenznutzung schriftlich widersprechen.
15. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlicher Informationen.
(2) Dies gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
16. Höhere Gewalt
(1) BLACKANWHITE haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt.
(2) Hierzu zählen insbesondere:
- Naturkatastrophen
- Pandemien
- Streiks
- Krieg
- behördliche Maßnahmen
- Cyberangriffe
- Energieengpässe
- internationale Lieferkettenprobleme
17. Datenschutz
(1) Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von BLACKANWHITE.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.